Studiengenehmigung
Wer in Südafrika eine Schule, Universität oder andere Ausbildungsstätte besuchen möchte, kann eine Studiengenehmigung erhalten. Das Studium muss nicht vollzeit sein, und der Inhaber einer Studiengenehmigung, sofern er nicht mehr Schüler ist, darf einer Nebentätigkeit von maximal 20 Stunden pro Woche nachgehen.
Praktische Ausbildung, Praktikum, Referendariat, praktisches Jahr
Die Einordnung von praktischer Arbeit im Rahmen einer Ausbildung, eines Studiums oder Referendariats bereitet im südafrikanischen Einwanderungsrecht seit Jahren Probleme. Je nach Auslegung der jeweiligen Vertretung der Behörde, sowie der Art und Dauer der Arbeit, wird ein Antrag auf Besucher- (mit oder ohne Authorisierung), Austausch-, Studien- oder Arbeitsgenehmigung verlangt. Eine einheitliche Auslegung ist bisher nicht gefunden worden, und es ist zu empfehlen, sich im Einzelfall genau beraten zu lassen.
Forschung & Akademisches Sabbatjahr
Personen, die in Südafrika ein akademisches Sabbatjahr verbringen oder Forschung betreiben möchten, können eine bis zu 3 Jahre gültige Besuchergenehmigung erhalten, sofern sie ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung haben, um den Aufenthalt hier zu bestreiten.
Daueraufenthaltsgenehmigung
Auf der Grundlage von Studium, Ausbildung oder Forschung gibt es keine Möglichkeit, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erlangen.