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Die südafrikanische Staatsangehörigkeit wird in der Regel aus einem der folgenden Gründe erteilt: Geburt, Abstammung und Naturalisierung. Mit dem Verfahren zur Feststellung der Staatsangehörigkeit wird ein möglicher Anspruch auf die südafrikanische Staatsangehörigkeit behördlich bestätigt. Personen, die einmal die südafrikanische Staatsangehörigkeit innehatten und sie inzwischen verloren haben, können sie oftmals wiederaufnehmen.
Eine Naturalisierung kann in der Regel beantragt werden, wenn man 5 Jahre lang mit einer Daueraufenthaltsbrechtigung in Südafrika gelebt hat. Bei Ehepartnern von Südafrikanern verkürzt sich diese Frist auf 2 Jahre.
Zu beachten ist, dass gemäß dem bundesdeutschen Staatsangehörigkeitsrecht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren geht, wenn eine andere Staatsangehörigkeit beantragt und angenommen wird (ähnliches gilt beispielsweise im österreichischen Recht). Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn zuvor eine Beibehaltungsgenehmigung erlangt wird.
Aufgrund verschiedener Konstellationen gibt es Fälle, in denen eine doppelte Staatsangehörigkeit möglich ist und von beiden beteiligten Staaten erlaubt wird. Immer wieder ist im Gespräch, dass das Innehalten von zwei Staatsangehörigkeiten verboten werden soll und sich Doppelstaatler für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. Weder gibt es hierzu einen allgemeingültigen Beschluss noch eine Gesetzesänderung seitens der südafrikanischen oder der deutschen Behörden. In einigen Fällen jedoch haben Personen mit Erlangung einer neuen Staatsangehörigkeit ihre ursprüngliche verloren, ohne dass ihnen dieses bewusst wäre.
In einigen Fällen ist die südafrikanische Staatsangehörigkeit noch intakt, auch wenn zusätzlich die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes angenommen worden ist. Sollte eine südafrikanische Staatsangehörigkeit, die von Geburt erworben worden war, verloren worden sein, besteht ein automatisches Recht auf Daueraufenthalt, das offiziell bestätigt werden muss. Ebenso verhält es sich etwa im Falle derjenigen, die zu einem früheren Zeitpunkt die Staatsangehörigkeiten sowohl von Namibia (oder Südwestafrika) als auch von Südafrika innehatten, und denen die südafrikanische mit der Unabhängigkeit Namibias aberkannt worden ist.
Da sowohl das deutsche als auch das südafrikanische Staatsangehörigkeitsrecht sehr komplex ist, ist es empfehlenswert, einen Experten zu Rate zu ziehen. IMCOSA steht Ihnen insofern gerne zur Verfügung.