Besuch & Urlaub

Aufenthalt bis zu 3 Monaten & einmalige Verlängerung um 3 Monate

Staatsangehörige von visumsbefreiten Ländern (z.B. Deutschland, Österreich, Schweiz) können sich relativ problemlos bis zu 3 Monate lang in Südafrika aufhalten, wenn sie keiner genehmigungspflichtigen Aktivität folgen möchten. Sie erhalten bei Einreise automatisch eine Besuchergenehmigung für maximal 3 Monate, wenn sie ein gültiges Rückflugticket in ihr Heimatland vorweisen. Staatsangehörige von nicht-visumsbefreiten Ländern müssen bei der südafrikanischen Auslandsvertretung in ihrem Aufenthaltsland einen Antrag auf ein Visum stellen.

Eine einmalige Verlängerung für maximal 3 Monate ist vor Ort gegen Leistung einer Gebühr möglich. IMCOSA berät Sie hierzu bei Bedarf und beantragt die relevante Genehmigung gerne in Ihrem Namen.

Aufenthalt bis zu 36 Monaten

Besuchergenehmigungen für einen längeren Zeitraum (von bis zu 3 Jahren) werden seit der Gesetzesänderung vom Juli 2005 nur noch in eng definierten Fällen erteilt, z.B. bei gemeinnützigen oder wohltätigen Aktivitäten (siehe hierzu Arbeitnehmer) oder Forschung oder einem akademischen Sabbatjahr (siehe hierzu Studium, Ausbildung, Forschung). Außerhalb dieser Fälle ist der reine langfristige Aufenthalt nicht mehr durch eine Besuchergenehmigung erlaubt. Hier kann eine Rentnergenehmigung in Frage kommen.


Befristete und dauerhafte Besuchergenehmigungen

Für Besucher ohne weitere Aufenthaltsgründe gibt es keine Möglichkeit, eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erlangen, diese Genehmigungen sind immer befristet.

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