Themen im Zusammenhang

Entwicklung der Einwanderungslage & Gesetzesänderungen Juli 2005

Antragseinreichung

Kaution / Rückflugticket

Verlängerungen

Zoll / Einfuhrbestimmungen

Krankenversicherung

Schulen in Kapstadt

Formulare zum Herunterladen

Entwicklung der Einwanderungslage & Gesetzesänderungen

Das aktuelle Einwanderungsgesetz wurde im Juli 2005 durch das Immigrationsänderungsgesetz und geänderte Durchführungsvorschriften in Kraft gesetzt.

Das neue Gesetzeswerk brachte einige positive Änderungen und Klärungen und machte die Handhabung des Einwanderungsrechts benutzerfreundlicher. Einige Voraussetzungen für Arbeitsgenehmigungen entfielen (dafür wurden neue eingeführt und Ausnahmen abgeschafft), und die finanziellen Bedingungen für Rentner wurden logischer gestaltet. Allerdings beinhaltete das Gesetz auch einige Elemente, die sich zum Nachteil der Antragsteller und unserer Einschätzung nach auch entgegen der eigentlich beabsichtigten Anziehung von Investoren und der Wachstumsförderung auswirkten. Vor allem in der Implementierung des Gesetzes in der Praxis haben sich erhebliche Schwächen und Probleme aufgetan.

Teilweise wurden hart erkämpfte Änderungen aus dem Jahre 2003 wieder abgeschafft und in vieler Hinsicht der vorherige status quo wiederhergestellt. In einigen Bereichen (beispielsweise bei der Unternehmergenehmigung) wurden die Bedingungen sogar restriktiver als vor 2003. Der Ermessensspielraum der Behörde wurde wieder vergrößert, das Verfahren zur Überprüfung behördlicher Entscheidungen verkürzt, und die ausdrückliche Verpflichtung, Anträge möglichst innerhalb von 30 Tagen zu bearbeiten, wieder abgeschafft. Langfristige Aufenthalte in Südafrika sind nur noch in eng bestimmten Fällen möglich.

Eine klare Richtung und Vision ließ die Gesetzesänderung leider vermissen, und es schien, als sei die Bedeutung des Einwanderungsrechts in allen Details für Südafrikas Entwicklung unterschätzt worden. Anstatt Investoren anzuziehen, hat sie Verwirrung und Befremden ausgelöst und insofern ihr wichtigstes Ziel verfehlt.

Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Änderung des Immigrationsrechts wurde Ende 2006 im “National Council" (ähnlich dem deutschen Bundesrat) gestoppt und scheint bis auf weiteres der Überprüfung zu unterliegen.

Weitere Änderungen sollen angeblich noch eingebaut werden, und die behördeninterne Konsultation hierzu scheint derzeit noch anzudauern. Desweiteren sollen erhebliche Änderungen an den Immigrations-Durchführungsvorschriften („Regulations“) vorgenommen werden. Details hierzu sind noch nicht veröffentlicht worden.

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Antragseinreichung

IMCOSA reicht Anträge für Kunden sowohl im Heimatland, im Land des gewöhnlichen Aufenthaltes oder in Südafrika ein. Je nach Ermächtigung der jeweiligen Auslandsvertretung kann der Antrag im Ausland entschieden werden, oder er muss zur Entscheidung nach Pretoria weitergeleitet werden. Das gesamte Verfahren wird in dem Fall von IMCOSA begleitet.

Alternativ kann von IMCOSA für einen Ausländer, der sich bereits in Südafrika aufhält, vor Ort ein Antrag auf Änderung des Aufenthaltsstatus gestellt werden, also etwa vom Status eines Besuchers zu dem eines Arbeitsnehmers, Studenten, Rentners oder Unternehmers.

Die Einreise als Tourist und Antragstellung bezüglich der gewünschten Genehmigung innerhalb Südafrikas ist heutzutage nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, denn wenn der Eindruck entsteht, dass man bereits mit der Intention eingereist ist, seinen Status zu ändern, kann ein Antrag abgelehnt werden. Dies gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartner von Südafrikanern.

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Kaution / Rückflugticket

Mit allen Anträgen auf befristete Genehmigungen muss eine Kaution in Höhe des Wertes eines Flugtickets ins Heimatland geleistet werden. Die Kaution soll die Kosten einer Deportation abdecken, sollte der Antragsteller eines Tages illegal und des Landes verwiesen werden. Diese Voraussetzung kann in einigen Fällen durch Vorlage eines gültigen Rückflugtickets, das den beantragten Zeitraum abdeckt, oder im Falle der Arbeitsgenehmigungen durch eine schriftliche Verpflichtung des Arbeitgebers ersetzt werden, gegebenenfalls für die Kosten einer Rückführung ins Heimatland aufzukommen.

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Verlängerungen

Fast alle befristeten Genehmigungen können innerhalb Südafrikas verlängert werden. Zu beachten ist, dass alle Anträge auf Verlängerung oder Statusänderung mindestens 30 Tage vor Ablauf der gültigen Genehmigung gestellt werden müssen. Ein Versäumen dieser Frist kann zur Ablehnung des Antrags führen, wenn keine ausreichende Begründung für den „verspäteten“ Antrag geliefert wird.

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Zoll / Einfuhrbestimmungen

1. Inhaber einer Daueraufenthaltsberechtigung (permanent residence permit) können bei ihrer ersten Einreise ihren Hausrat und persönliches Gut zollfrei einführen. Ebenso kann ein Kraftfahrzeug eingeführt werden, solange:

(a) es mindestens 1 Jahr lang im Eigentum des Einreisenden gewesen ist;
(b) nicht innerhalb von 2 Jahren nach Einreise verkauft wird;
(c) es NICHT gleichzeitig linksgesteuert und nach dem 1. Januar 2000 angemeldet oder erstanden ist.

2. Wer einen Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung gestellt, aber diese noch nicht erhalten hat, muss eine vorläufige Zahlung (provisional payment) in Höhe von ca. 50% des Wiederverkaufswertes des Hausrats hinterlegen. Bei einem 20 Fuß-Container liegt die Zahlung bei ca. R 15 000, bei einem 40 Fuß-Container bei ca. R 30 000. Die vorläufige Zahlung wird bei Erhalt der Daueraufenthaltsgenehmigung zurückerstattet.

3. Inhaber einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung (z.B. Arbeits-, Unternehmer- oder Rentnergenehmigungen) können ebenfalls die vorläufige Zahlung leisten (s. oben unter 2.). Da die vorläufige Zahlung ca. alle 6 Monate erneuert werden muss, lohnt sich dieser Weg allerdings nur, wenn tatsächlich in absehbarer Zeit eine Daueraufenthaltsgenehmigung angestrebt oder zu erwarten ist. Die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs ist hier gegen Leistung einer Kaution von ca. 105% des Wertes möglich, die bei Nachweis der Wiederausfuhr erstattet wird.

4. Falls keine der oben genannten Genehmigungen oder Anträge vorliegen, wird auf den gesamten Hausrat Mehrwertsteuer sowie der übliche Zoll (zwischen 25% und 45% des Wertes, je nach Gegenstand) erhoben.

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Krankenversicherung

Die größeren Krankenversicherungen in Südafrika bieten mit denen in Europa vergleichbare Leistungen zu meist günstigeren Preisen an. Eine gesetzliche Krankenversicherung gibt es nicht.

Laut Gesetz sind Krankenkassen in Südafrika verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen. Allerdings können z.B. Kosten für bestehende Krankheiten für maximal 1 Jahr von der Deckung ausgeschlossen werden. Häufig wird eine generelle Karenzzeit von 3 Monaten angewendet. Für Einwanderer können desweiteren bestimmte Zuschläge erhoben werden.

Ähnlich wie in Europa gibt es auch in Südafrika unterschiedliche Modelle, sich zu versichern, je nach gewünschter Art des Versicherungsschutzes. Nach Abschluss einer Krankenversicherung haben Sie in den meisten Fällen freie Arzt- und Krankenhauswahl. Meist sind Sie bei Auslandsreisen für maximal 90 Tage versichert.

Welche Unterstützung der Arbeitgeber bei der privaten Vorsorge bietet, ist oft Verhandlungssache. In Südafrika übernehmen viele Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherungsprämien für ihre Angestellten.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

www.discovery.co.za
www.liberty.co.za
www.health.momentum.co.za

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Schulen in Kapstadt

1. Deutsche Internationale Schule Kapstadt
Bilinguale Begegnungsschule mit Matrik und Gymnasialem Abschluss

Anschrift: 28 Bay View Avenue, Tamboerskloof 8001
Telefonnummer: +27 (0) 21 423 6325/6/7
Fax: +27 (0) 21 423 8349
Homepage: www.dsk.co.za

2. Michael Oak Waldorf School Cape Town

Telefonnummer: +27 (0) 21 797 9728
Fax: +27 (0) 21 797 1207
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Homepage: www.michaeloakschool.org.za

3. Cedar House

Hausanschrift: 5 Ascot Road, Kenilworth, Cape Town, 7708
Postanschrift: P O BOX 2365, Clareinch,Cape Town, 7740
Schuldirektor: Dave Campbell
Telefonnummer: +27 (0) 21 762 0649
Fax: +27 (0) 21 761 8556
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Homepage: www.wcape.school.za/cedarhouse

4. South African College School (SACS)

Adresse: S A College High School, Private Bag, Newlands, 7725
Telefonnummer: +27 (0) 21 689 4164
Fax: +27 (0) 21 685 2669
Homepage: www.sacs.wcape.school.za

5. Windsor High School

Adresse: Smuts Road, Rondebosch East , 7780
Telefonnummer: +27 (0) 21 696 2974
Fax: +27 (0) 21 697 4775
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Homepage: www.wcape.school.za

6. Westerford High School

Adresse: Main Road, Rondebosch, Cape Town, 7700
Telefonnummer: +27 (0) 21 689 9154
Fax: +27 (0) 21 685 5675
Homepage: www.whs.wcape.school.za

7. Rondebosch Boys High

Homepage: www.wcape.school.za

8. Bishops School

Adresse: 65 Camp Ground Rd, Rondebosch
Telefonnummer: +27 (0) 21 689 5708
Homepage: www.wcape.school.za/rbhs

9. International School of Cape Town

Postanschrift: Private Bag 14 , Hout Bay
HausanschriftAddress: 161 Main Road, Rondebosch
Phone +27 (0) 21 686 2589

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Formulare zum Herunterladen

Informationen

Aufenthalts- und Einwanderungsrecht Südafrika (July 2005)

Bestimmungen für Arbeitgeber von Ausländern

Antragsformulare

Polizeiliches Führungszeugnis

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Application Form UK Police Clearance

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Antragsformular SAQA

Haustiereinfuhrgenehmigung

Gesundheitszertifikate für Katzen

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Gesundheitszertifikate für Hunde

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