Selbständigkeit & Investition

Die sogenannte "Unternehmergenehmigung" wird Ausländern erteilt, die in Südafrika ein neues Unternehmen gründen oder ein existierendes Unternehmen teilweise oder ganz übernehmen wollen.

Die Hauptkriterien sind die folgenden:

  • Finanziell: Investition von R 2,5 Millionen in den Buchwert des Unternehmens, oder bei geringerer Investition Vorlage eines Empfehlungsschreibens des Wirtschaftsministeriums. IMCOSA berät Sie gerne auch in solchen Fällen, in denen die Investitionssumme den genannten Betrag nicht erreicht, da dies der erfolgreichen Beantragung der Genehmigung nicht entgegenstehen muß.
  • Dauerhafte Anstellung von 5 Südafrikanern oder Daueraufenthaltsberechtigten innerhalb eines vernünftigen Zeitraums.
  • Vorlage eines Geschäftsplans, der die kurz- und langfristige Tragfähigkeit des geplanten Unternehmens zeigt.

Nach 2 Jahren muss der Unternehmer der Behörde darlegen, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt worden sind, und jeweils im Abstand von 2 Jahren danach, dass sie weiterhin erfüllt werden.

Bei Unternehmensgründungen bietet IMCOSA zusätzlich u.a. die Gründung / Anmeldung von Gesellschaften, die Erstellung von Geschäftsplänen und die Einholung der notwendigen Wirtschaftsprüferzertifikate an.

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Daueraufenthaltsgenehmigung für Unternehmer

Personen, die die Anforderungen für eine Unternehmergenehmigung erfüllen, können in der Regel neben der befristeten auch eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Insofern gelten in etwa die gleichen Voraussetzungen wie für eine befristete Genehmigung. Nach Erteilung der Daueraufenthaltsgenehmigung ist der Unternehmer weitere 5 Jahre lang verpflichtet, das Unternehmen, die Investition und die geschaffenen Stellen aufrecht zu erhalten.

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